Greenpeace versenkt weiter Steine. Trotz einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg. Und nu?
Das Landgericht Hamburg hatte Greenpeace in einer einstweiligen Verfügung verboten, Steine in dem Seegebiet zu versenken, wie die Bundespolizei am Freitag in Bad Bramstedt (Kreis Segeberg) mitteilte. Den Umweltschützern wird darin ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
Rechtliche Konsequenzen
Rechtliche Konsequenzen
Da würde ich gerne erstmal den Text der einstweiligen Verfügung lesen, bevor ich da irgendetwas zu sage.